Unsere Kurse sind derzeit in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub anerkannt. Arbeitnehmer aus diesen Bundesländern können je nach den jeweiligen Bildungsfreistellungsgesetzen fünf bzw. zehn Arbeitstage bezahlten Urlaub für die eigene Weiterbildung in Anspruch nehmen. Nach der Kursanmeldung schicken wir den Teilnehmern die vorgeschriebene Anmeldebestätigung zu, die in aller Regel mindestens sechs Wochen vor Beginn des Sprachkurses bei dem jeweiligen Arbeitgeber eingereicht werden muss. Am Kursende erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die dann wiederum dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Nähere Informationen zu den Bildungsfreistellungsgesetzen in den einzelnen Ländern geben:

Berlin:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
www.berlin.de
Bremen:
Der Senator für Bildung und Wissenschaft
Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen
www.lernportal.bremen.de
Hamburg:
Behörde für Bildung und Sport - Amt für Bildung - B 52
Steinstr. 7
20095 Hamburg
www.bildungsurlaub.kursportal.info
Rheinland-Pfalz:
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur
Mittlere Bleiche 61 - 55116 Mainz
Tel.: 06131/162958
www.mwwfk.rlp.de
Schleswig-Holstein:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postfach 7128
24171 Kiel
landesregierung.schleswig-holstein.de

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