Unsere Kurse sind derzeit in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub anerkannt. Arbeitnehmer aus diesen Bundesländern können je nach den jeweiligen Bildungsfreistellungsgesetzen fünf bzw. zehn Arbeitstage bezahlten Urlaub für die eigene Weiterbildung in Anspruch nehmen. Nach der Kursanmeldung schicken wir den Teilnehmern die vorgeschriebene Anmeldebestätigung zu, die in aller Regel mindestens sechs Wochen vor Beginn des Sprachkurses bei dem jeweiligen Arbeitgeber eingereicht werden muss. Am Kursende erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die dann wiederum dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Nähere Informationen zu den Bildungsfreistellungsgesetzen in den einzelnen Ländern geben:
Berlin: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin
www.berlin.de
Bremen: Der Senator für Bildung und Wissenschaft Herdentorsteinweg 7 28195 Bremen
www.lernportal.bremen.de